Investmentfonds

„Andererseits verurteilen wir mit gerechter Empörung und Abneigung gegen Männer, die so betört und demoralisiert sind von den Reizen des Vergnügens des Augenblicks, so geblendet von Begierde, dass sie den Schmerz und die Schwierigkeiten, die sich ergeben müssen, nicht vorhersehen können; und die gleiche Schuld gebührt denen, die ihre Pflicht durch Willensschwäche verfehlen, was dasselbe ist, als wenn man vor Mühe und Schmerzen zurückschreckt. Diese Fälle sind ganz einfach und leicht zu unterscheiden. In einer freien Stunde, in der unsere Entscheidungsfreiheit ungehindert ist und nichts daran hindert, das zu tun, was uns am besten gefällt, ist jedes Vergnügen willkommen und jeder Schmerz zu vermeiden. Aber unter Umständen und aufgrund von Pflicht- oder Geschäftspflichten kommt es häufig vor, dass auf Vergnügungen verzichtet und Belästigungen hingenommen werden müssen. Der weise Mann hält sich daher in diesen Dingen immer an dieses Selektionsprinzip: Er lehnt Freuden ab, um sich andere größere Freuden zu sichern, oder er erträgt Schmerzen, um schlimmere Schmerzen zu vermeiden.

„Wir verurteilen mit gerechter Empörung und Abneigung gegen Männer, die so betört und demoralisiert sind von den Reizen des Vergnügens des Augenblicks, so geblendet von Begierde, dass sie den Schmerz und die Not nicht vorhersehen können, die sich daraus ergeben werden; und die gleiche Schuld gebührt denen, die ihre Pflicht durch Willensschwäche verfehlen, was dasselbe ist, als wenn man vor Mühe und Schmerzen zurückschreckt. Dieser Fall hält sich daher in diesen Dingen immer an dieses Selektionsprinzip: Er lehnt Freuden ab, um sich andere größere Freuden zu sichern, oder er erträgt Schmerzen, um schlimmere Schmerzen zu vermeiden.